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   OLG München, 16.05.2007 - 31 AR 119/07   

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https://dejure.org/2007,8965
OLG München, 16.05.2007 - 31 AR 119/07 (https://dejure.org/2007,8965)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2007 - 31 AR 119/07 (https://dejure.org/2007,8965)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 31 AR 119/07 (https://dejure.org/2007,8965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
    Zuständiges Gericht für Schadensersatzklage gegen Prospektverantwortliche bei Löschung des Anbieters von Vermögensanlagen im Handelsregister - Zuständigkeitskonzentration auch ohne Klage gegen Anbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtszuständigkeit für eine Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung; Voraussetzungen für eine Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Anbieters der Vermögensanlage für Schadensersatzklagen gegen Prospektverantwortliche aufgrund ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1644
  • ZIP 2007, 1924
  • NZG 2007, 544
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG München, 16.05.2007 - 31 AR 119/07
    Der Umstand, dass die Beklagten zugleich wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages in Anspruch genommen werden und § 32 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO insoweit isoliert gesehen nicht eingreifen würde (vgl. BGH NJW 2007, 1364), ändert nichts an der aus der Prospektverantwortlichkeit begründeten Zuständigkeit.
  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG München, 16.05.2007 - 31 AR 119/07
    Von dieser Vorschrift erfasst sind auch Kapitalanlagen, für die eine Prospektpflicht nicht besteht (BGH NJW 2007, 1365).
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

    Die Vorschrift begründet eine Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Emittenten auch für Klagen gegen andere Prospektverantwortliche (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302 Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 16. Mai 2007, 31 AR 119/07, NJW-RR 2007, 1644).
  • LG Berlin, 04.04.2016 - 2 O 317/15

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Schadensersatzklage eines

    Es kommt ggf. allein auf den Sitz an, den der Anbieter zuletzt hatte (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Mai 2007, 31 AR 119/07, Rdnr. 9, zitiert nach juris).

    Dass es unschädlich ist, dass vorliegend Anbieter und Emittent nicht mitverklagt sind, ist seit der grundlegenden Entscheidung des BGH im Verfahren X ARZ 320/13 anerkannt (so auch z.B. bereits schon OLG München, Beschluss vom 16. Mai 2007, 31 AR 119/07, Rdnr. 8, zitiert nach juris).

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 52/19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Schadensersatzklage gegen

    Die Vorschrift begründet eine Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Emittenten auch für Klagen gegen andere Prospektverantwortliche (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302 Rn. 24; OLG München, Beschl v. 16. Mai 2007, 31 AR 119/07, NJW-RR 2007, 1644).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem

    § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO a.F. setzte bis zum 1. November 2012 weder verklagte Emittenten oder Anbieter noch das Heranziehen besonderer Anspruchsgrundlagen voraus (BT-Drs. 15/5091 S. 17, 33 f.; BGH NZG 2007, 351, 352; OLG Koblenz NZG 2006, 902, 903; OLG München NJW-RR 2007, 1644, 1645; Beschluss vom 11. November 2011, 34 AR 277/11 - zitiert in juris Rdn. 7; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011, 1 AR 35/11 - zitiert in juris Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei einer Prospekthaftungsklage

    Unerheblich ist hierfür, dass der Anbieter (die im Bezirk des Landgerichts München I ansässige Anlagegesellschaft) nicht mitverklagt werden soll; denn die Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Anbieters setzt dies nicht voraus (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2007, 1644/1645).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2013 - 1 (Z) Sa 10/13

    Ausschließlicher Gerichtsstand für Schadenersatzklagen aus einer

    Dass - wie ebenfalls hier - dabei die Anlagegesellschaft selbst nicht mitverklagt wird, ist dabei unschädlich (OLG München NJW-RR 2007, 1644, 1645; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 32 b, Rdnr. 6).
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